Informationen zur Mitgliedschaft

Mitglied werden

Die Gesellschaft hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, korrespondierende Mitglieder, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder.

Ordentliches Mitglied kann ein Arzt oder Wissenschaftler werden, der sich im Schwerpunkt Thoraxchirurgie qualifiziert hat und/oder die Zielsetzung der Gesellschaft verfolgt.

Außerordentliches Mitglied kann eine Person aus nichtärztlichen Berufsgruppen werden, die im Fachgebiet Thoraxchirurgie tätig ist und/oder die Zielsetzung der Gesellschaft verfolgt.

Korrespondierendes Mitglied kann ein ausländischer Arzt oder Wissenschaftler werden, der sich in besonderer Weise mit Thoraxchirurgie beschäftigt hat und geehrt werden soll.

Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden, die die Entwicklung der Thoraxchirurgie in überragender Weise gefördert hat.

Förderndes Mitglied kann jede juristische Person werden, die dem Zwecke der Gesellschaft dient.

Begründung der Mitgliedschaft

Der Antrag für die Aufnahme als ordentliches Mitglied kann jederzeit erfolgen. Förmliche Aufnahmeanträge sind unter Benennung von 2 Mitgliedern als Bürgen an den Sekretär der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Gesellschaft mit 2/3 Mehrheit.

Der Antrag für die Aufnahme als außerordentliches Mitglied kann jederzeit erfolgen. Anträge sind an den Sekretär der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Gesellschaft mit 2/3 Mehrheit.

Ein korrespondierendes Mitglied wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Über formlose schriftliche Anträge zur Aufnahme als förderndes Mitglied entscheidet der Vorstand.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch den Tod.
  • durch Austritt, der dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen ist, vor Ende des Kalenderjahres.
  • durch Ausschluß. Mitglieder, die durch ihr Verhalten die Zwecke und das Ansehen der Gesellschaft schädigen, können auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern an den Präsidenten durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden.
  • Ein Mitglied, das zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte rechtskräftig verurteilt ist, verliert die Mitgliedschaft.
  • Beitragspflichtige Mitglieder verlieren die Mitgliedschaft, wenn sie mehr als 3 Jahre mit der Beitragszahlung im Rückstand sind.

Beitrag

Die ordentlichen und fördernden Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, der auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt und für das laufende Kalenderjahr erhoben wird.

Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt für:

  • Assistenzärzte in den ersten zwei Jahren: 0 €,
    danach für 5 Jahre 100 €,
    nach 7 Jahren Mitgliedschaft als Assistenzarzt/in 150 €
  • FÄ für Thoraxchirurgie und Oberärzte: 150 €
  • Leitende Ärzte und Chefärzte: 250 €
  • Ehrenmitglieder, korrespondierende Mitglieder und Mitglieder im Ruhestand zahlen keinen Beitrag.
  • Ausnahmen von dieser Regel bedürfen eines formellen Vorstandsbeschlusses.

Mitgliedschaft beantragen (Formulare)

Um Ihre Mitgliedschaft zu beantragen, senden Sie uns bitte folgende Formulare vollständig ausgefüllt zu:

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Sie Sind bereits Mitglied der DGT und an einer vergünstigten Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie interessiert? Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Doppelmitgliedschaft.

Geschäftsstelle:

Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie e.V.
Robert-Koch-Platz 9
10115 Berlin

Telefon: 030 / 9700 4304
Fax: 030 / 9700 4306

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